Kinderkrankenschein

(Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld)

Benötigen Sie einen Kinderkrankenschein, melden Sie sich bitte am ersten Krankheitstag Ihres Kindes telefonisch oder per Praxisapp in unserer Praxis. Eine rückwirkende Ausstellung ist nicht möglich.

 

Ob die Ausstellung des Kinderkrankenscheins nach einer telefonischen Krankmeldung erfolgen kann, entscheidet die Ärztin im Einzelfall unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse. Gegebenenfalls ist eine persönliche Vorstellung Ihres Kindes in der Praxis notwendig.

 

Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen können.

Praxis V. Otte

Hopstener Str. 8
49509 Recke

 

Telefon: 05453 / 96109

 

Telefonische Erreichbarkeit werktags ab 9:00 Uhr

Organisatorische Anliegen gerne über die PraxisApp